Rehasport

Vom Azrt verordnet und von der Krankenkasse bezahlt

Grundsätzlich sollte der Mensch in Bewegung bleiben, Sport treiben und sich fit halten. Diese Fähigkeit kann jedoch, z.B. aufgrund einer chronischen Krankheit oder nach einer Operation eingeschränkt sein. Genau hier setzt Rehasport an, denn eine richtig dosierte und dem körperlichen Zustand angemessene Bewegung kann den Erfolg der Behandlung nachhaltig positiv beeinflussen.

Die Teilnehmer bauen wieder ein positives Körpergefühl auf und lernen zudem noch Menschen in ähnlichen Lebenssituationen und mit ähnlichen Problemen kennen. Im Rehasport können Sie sich austauschen und ihr Selbstbewusstsein wieder stärken, damit sie trotz Ihrer Einschränkung den Alltag meistern können.

Jeder Arzt kann Rehabilitationssport verordnen, mit einem generellen Umfang von 50 Übungseinheiten. Weil diese Verordnung (KV 56, „rosa Schein“) nicht unter die Heilmittelverordnung fällt, ist sie für den Arzt budgetneutral.

Schlagen Sie nach unter § 44Abs. 1 Nr. 3 und 4 SBG IX oder fragen Sie Ihre Krankenkasse und machen Sie gleich einen Termin über unser Hausarztzentrum. Unser maßgeschneidertes Betreuungskonzept wird Sie überzeugen!